Apotheker Martin Affentranger impft eine Kundin im Sprechzimmer

Schützen Sie sich - und andere

Seit 2017 dürfen Apotheken im Kanton Zug mit einer speziellen Bewilligung und Fachpersonen mit anerkannter Zusatzausbildung in ihren Räumlichkeiten Impfungen vornehmen.

Folgende Impfungen werden in der Anklin Apotheke angeboten:

  • Saisonale Grippe
  • FSME (Zeckenimpfung)
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Hepatitis A + B

Warum überhaupt impfen?

Lange Zeit war ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung bereit, sich selbst und auch die Kinder impfen zu lassen. Die hohe Rate der Durchimpfung hat dazu geführt, dass Erkrankungen wie Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung und eine spezielle Form der invasiven Hirnhautentzündung (Haemophilus influenza Typ B) inzwischen gut unter Kontrolle sind. Die extreme Seltenheit ihres Auftretens hat in der Bevölkerung eine gewisse Impfmüdigkeit und allgemein grössere Zurückhaltung gegenüber Impfungen ausgelöst. Dadurch kommt es immer mal wieder zu neuem Aufflammen von Erkrankungen mit schweren Verläufen, wie z. B. Masern, die sich durch Impfungen eigentlich vermeiden liessen.

Impfen schützt – nicht nur Sie als Person, die sich impfen lässt, sondern vor allem auch Menschen, für die eine Impfung vorübergehend – so beispielsweise während einer Schwangerschaft, in Einzelfällen auch einmal bei Kleinkindern – oder generell nicht in Frage kommt, weil sie unter einer Immunschwäche leiden. 

Für wen?

Um sich direkt und unkompliziert in der Apotheke impfen zu lassen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt und aktuell gesund sein. Ihr Apotheker wird sich in einem Gespräch vorab davon überzeugen, dass nichts gegen eine Impfung spricht. Für Schwangere und Personen, die in ärztlicher Behandlung stehen, gilt weiterhin die Empfehlung, notwendige Impfungen über den Hausarzt machen zu lassen.

Kein Überblick über den Impfstatus?

Kein Problem. Ihr Apotheker informiert und berät Sie gern entsprechend den aktuellen Empfehlungen des schweizerischen Impfplans. Am besten bringen Sie Ihren Impfausweis mit.

Kostenübernahme

Bei Vorlage eines Rezept Ihres Hausarztes werden die Kosten für die gewünschte(n) Impfung(en) von der Grundversicherung übernommen. Für die Dienstleistung verrechnen wir 20 Fr., zuzüglich der Kosten für den Impfstoff.